§219a - Wo verläuft die Grenze zwischen Information und Werbung?

wegmit219a
Links Unten Göttingen  37900000464_22960b5b86_o.jpg  (CC BY 2.0)

Sophia hat sich für uns ausführlich mit dem §219a beschäftigt. Darin wird das Werben für Schwangerschaftsabbrüchen von Ärzt*innen unter Strafe gestellt. Doch wo verläuft die Grenze zwischen Information und Werbung? Sophia ist dem nachgegangen und hat sich zudem mit einer Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch hat durchführen lassen, unterhalten. Sehr eindrücklich und sehr informativ! 

Stefanie wird mit 34 schwanger. Sie hatte sich vor wenigen Monaten sterilisieren lassen. Ihr Frauenarzt sagt die Eileiter sind wieder zusammengewachsen. Die Chance dafür liegt bei 1 zu 100.000. Es ist keine Eileiterschwangerschaft und somit besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sie ein gesundes Kind zur Welt bringen könnte. Stefanie wollte nie Kinder haben. Sie hatte dafür die sicherste Maßnahme aller Verhütungsmethoden ergriffen. Und trotzdem wurde sie schwanger. In den Augen einiger sind alle Frauen, die ungeplant schwanger werden, selbst dafür verantwortlich. Die Sechzehnjährigen aus dem US-amerikanischen Fernsehen sind schließlich auch alle aus Dummheit schwanger geworden: „Ich wollte nicht durch die Pille zunehmen!“ Da muss man für seine Taten geradestehen. Auch wenn es mal schwierig sein kann, so jung und ohne Geld. Irgendwie geht alles immer! „Irgendwie geht alles immer“ oder auch Hartz IV, kein Abschluss und keine Perspektive für das Kind. Das ist die Realität einiger ungewollten Schwangerschaften, wenn doch nicht wie erhofft „alles geht“.

Ich möchte hiermit nicht behaupten es liefe immer so ab. Jedoch möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es durchaus so ablaufen kann. Wenn eine finanziell abgesicherte Frau in angemessenem Alter unabsichtlich schwanger wird, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie, „weil sie ja eigentlich erst in zwei Jahren ein Kind wollte“ oder „weil gerade WM ist und das Bier so gut schmeckt“ die Schwangerschaft abbrechen wird sehr gering. Wir Frauen machen das nicht leichtfertig. Niemand hat Gefallen daran oder sieht es als Lappalie. Ungewollt schwanger kann vieles heißen. Vielleicht hat man nicht richtig aufgepasst – selbst schuld. Vielleicht ist aber auch das Kondom gerissen, dessen Pearl Index immerhin 6 beträgt, die Pille schlug nicht an oder wurde durch Magenprobleme unwirksam. Vielleicht ist die Spirale verrutscht oder die Diagnose der Unfruchtbarkeit war fehlerhaft. Ungewollt schwanger kann vieles heißen. Vor allem heißt es aber eins – Entscheidung. Ich weiß, dass die Debatte über Schwangerschaftsabbrüche schon seit sehr langer Zeit in aller Munde ist und das noch eine lange Weile so sein wird. Ein paar Worte möchte ich hierzu jedoch verlieren bevor ich auf das eigentliche Thema eingehe. Schwangerschaftsabbrüche stellen immer ein moralisches Dilemma dar. Für die Schwangere. Nicht für eine unbeteiligte dritte Person die weder die Lebensumstände der Mutter noch des Vaters kennt. Ich bin auch nicht begeistert von Schwangerschaftsabbrüchen. Niemand findet es erstrebenswert das durchmachen zu müssen. Allerdings bin ich ein Befürworter der Menschenwürde und der eigenen Entscheidung. Daher sehe ich keinen Sinn darin Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten oder diejenigen die sie aus welchen Gründen auch immer durchführen zu kriminalisieren. Aus einem einfachen Grund: Der Zwang zum Austragen eines Kindes hätte keinen Mehrwert. Das Kind wäre zwar geboren und am Leben. Aber was nützt es der Mutter und ihrem Kind, wenn die Vorraussetzungen für das (Über)leben nicht gegeben sind. Aber der pure christliche Wert, der ohne Sinn für Empathie von Gesetzgebern durchzupeitschen versucht wird, steht wohl an erster Stelle. Dies wird noch offensichtlicher, wenn man sich das Gesetz §219a ansieht.

„Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise 1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder 2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Auf den ersten Blick ganz plausibel. Man möchte nicht, dass für etwas wie Schwangerschaftsabbruch geworben wird. In Ordnung. Jedoch, dass dieses Gesetz ebenfalls für reine Information über die Möglichkeiten, den Ablauf und Ähnliches gilt ist einfach nur schwachsinnig. Falls ein/e Frauenarzt/ärztin auf ihrer/seiner Website angibt, dass er/sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, so hat besagte Person mit einer Geld- bzw. sogar Freiheitsstrafe zu rechnen. Das ist keine Werbung. Es ist Information, die gerade bei einem solchen Thema einfach erreichbar sein sollte. Wieso versuchen wir es Frauen so schwer wie möglich zu machen, wenn sie sich in einer bereits psychisch labilen Situation befinden? Uns Frauen wird von einigen nicht zugetraut eine erwachsene Entscheidung treffen zu können. Niemand würde auf die Idee kommen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen nur weil es auf der Website aufgeführt wurde. Keine Frau würde denken „Ach das ist gerade in? Versuch ich auch mal, so einen Schwangerschaftsabbruch“ Dass es ebenfalls keine Stempelkarte gibt, bei der der dritte Abbruch kostenlos ist, muss ich wohl nicht dazu sagen. Dieses Thema also in den Kontext mit „Werbung“ zu setzen sehe ich als schwachsinnig und gefährlich. Es geht um Information nicht um Anpreisung. Ich habe mich mit Stefanie, die wie viele andere Frauen ihre Schwangerschaft abgebrochen hat unterhalten.

Wie alt warst du als du ungewollt schwanger wurdest?

Ich glaube ich war so um die 34. Also im besten gebärfreudigen Alter, wie man so schön sagt. Ich war eigentlich seit einem halben Jahr sterilisiert. Hätte also nicht passieren dürfen. „Ein Sechser im Lotto“, wie mein Frauenarzt sagte.

Was war der Hauptindikator deiner Entscheidung?

Es gab mehrere Gründe für meine Entscheidung, die ich auch so getroffen hätte, wenn mein Mann anderer Meinung gewesen wäre. Zum Ersten und Wichtigsten hatte ich noch nie in meinem Leben das Gefühl Mutter werden zu wollen. Daher auch die Sterilisation. Zum anderen war unsere finanzielle Situation nicht die Beste, wenn der Mann für zwei Kinder fast 800 Euro Unterhalt bezahlen muss und mein eigener Verdienst somit ja auch für längere Zeit weggefallen wäre. Bei einem Eigengehalt von 1200 Euro hätte ich mir nicht vorstellen können ein Kind zu bekommen. Zudem mussten wir von diesem Geld jedes zweite Wochenende die Kosten für hunderte Kilometer Autofahrt übernehmen, die für die Besuche der Kinder meines Mannes anfielen. Auch wenn man die 180 Euro Kindergeld mit einrechnet hätten, hätten wir immerzu sehr viele Kompromisse eingehen müssen. Eventuell hätte das auch finanzielle Folgen für die ersten zwei Kinder meines Mannes gehabt. Das passte damals einfach nicht.

Welche Schritte musstest du vornehmen um den Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können? War es schwer an Infos zu gelangen?

Die nötigen Infos wie es weitergehen sollte habe ich im Krankenhaus bekommen. Eine Adresse und Telefonnummer, um einen Termin für ein Beratungsgespräch auszumachen ebenfalls. Den Termin hatte ich recht schnell. Das Gespräch war auch völlig in Ordnung. Man versucht dich dort davon zu überzeugen das Kind zu bekommen, da es für alle Probleme auch Lösungen und Ämter gibt, die einem ja helfen würden. Der Schwangerschaftsabbruch fand im Krankenhaus statt. Bei mir in Vollnarkose, da ich eine zweite Sterilisation gleich noch einmal machen lassen musste. Die kosten für den Abbruch und auch für die zweite Sterilisation musste ich selber tragen. Soviel zum Thema das man überall finanzielle Hilfe bekommen kann. Körperlich ging es mir danach ein paar Tage nicht gut. Psychisch hatte ich da recht wenig Probleme da ich in meiner Meinung absolut sicher war.

Ich finde das Pro Familia Gespräch gut und eine Beschränkung der Wochen finde ich auch sinnvoll. Schließlich sollte so etwas nicht als “ Verhütungsmethode “ missbraucht werden können.

Wie stehst du zum Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage Gesetz §219 „Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage“?

Schwangerschaftsabbrüche gänzlich zu verbieten fände ich ein Drama und würde viele Frauen dazu nötigen sich mit irgendwelchen Mitteln selbst zu helfen (Ich will mir das gar nicht vorstellen). Gründe für diese Entscheidung gibt es schließlich viele und diese Entscheidung wird in der Regel auch nicht so einfach getroffen.

Wie stehst du zum Gesetz §219a „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“?

Werbung dafür ist denke ich nicht wirklich nötig. Wenn man merkt das man schwanger ist geht man zu seinem Frauenarzt und mit ihm bespricht man hinter verschlossener Türe was jetzt passieren kann und was es für Möglichkeiten gibt. Es ist natürlich fatal eine Beratung, oder nennen wir es Erste Hilfe, als Werbung zu betiteln. Es ist traurig das auf dieser kranken Welt überhaupt diese Frage diskutiert wird. Es geht mir gut und ich habe diese Entscheidung nicht eine Sekunde bereut.

Anhand des Beispiels von Brasilien lässt sich erkennen, dass Kriminalisierung und Verbot von Schwangerschftsabbrüchen eben nicht zu weniger, sondern einfach zu gefährlicheren Abbrüchen führt, so wie Stefanie ebenfalls vermutet hat. Jandira und Elizângela starben aufgrund schief gelaufener Versuche ihre Schwangerschaft abzubrechen. […] Der Weltgesundheitsorganisation zufolge könnte sich die Zahl von Frauen auf über eine Million belaufen, die sich jährlich trotz einer drohenden Haftstrafe von bis zu vier Jahren für einen illegalen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. ( amerika21.de/ Nachrichten aus Lateinamerika) Frauen versuchen auf illegale und oftmals gesundheitsgefährdende Weise die Geburt eines ungewollten Kindes zu verhindern, davon hält sie auch der Staat nicht ab. Somit sehe ich es nicht als sinnvoll, dass gerade ein Land, welches sich selbst für seine Fortschrittlichkeit lobt noch immer an solch rückschrittlichen Gesetzen festhält oder diese gar, wie es nun der Fall ist, zu erweitern. Das Recht auf Information, insbesondere wenn es sich um medizinisches Vorgehen handelt sollte gewahrt werden, zu Gunsten der Bevölkerung. Was stattdessen passiert ist, dass sich die konservativ christlichen Werte immer mehr in das private Leben und persönliche Entscheidungen einschleichen. Ob das im Sinne der Frauenfeindlichkeit, die manche immer noch in sich tragen passiert, lasse ich einmal außen vor. Mein Plädoyer an die Gesetzgebung: Denkt bitte etwas mehr darüber nach, was für Auswirkungen euer Handeln hat. Denkt bitte etwas mehr darüber nach, ob eure Entscheidungen Auswirkungen auf euch selbst haben oder ob ihr über das Leben anderer entscheidet. Und bitte, lasst mehr Frauen in der Politik über Schwangerschaftsabbrüche mitentscheiden.

Hallu! Mein Name ist Sophia, unter anderem bekannt als „sophiedoesrandomstuff“ auf meinem YouTube Kanal. Ich bin sehr an gesellschaftskritischem Zeug interessiert und schreibe ab und an Texte über verschiedene Themen die mich interessieren oder auch aggressiv machen :)